Die Wahrung der Elterninteressen innerhalb der Schule hinsichtlich der Bildung der Kinder und der mit ihrem Schulbesuch zusammenhängenden Fragen; z.B. gegenüber SchulleiterInnen, LehrerInnen und Eltern.
Die Wahrung der Eltern- bzw. Schulinteressen nach außen; z.B gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen.
Die Mittel zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben sind in den Statuten festgeschrieben.
Die gesamten Mittel, Beiträge, Spenden und sonstige Einnahmen, werden nur für Leistungen verwendet, welche vorrangig den SchülerInnen zu Gute kommen.
Unser Elternverein ist ein unabhängiger und eigenverantwortliche
Verein.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in unserem Elternverein ist
freiwillig und mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verbunden. Mitglied unseres Elternvereins sind die Eltern und nicht die Kinder, daher ist der Beitrag auch bei mehreren Kindern nur
einmal zu bezahlen.
Mitglied und somit in der Hauptversammlung aktiv und passiv wählbar ist jeder, dem nach den Statuten des jeweiligen Elternvereins dieses Wahlrecht zukommt und der den Mitgliedsbeitrag bezahlt
hat.
Recht auf Information
Mitglieder unseres Elternvereins haben das Recht
auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und SchülInnen im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.
Der Obmann⁄die Obfrau hat das Recht, Einblick in alle Erlässe zu nehmen. Von jenen Erlässen, die für die Arbeit der Schulpartner besonders wichtig sind, muss er⁄sie ein Exemplar erhalten.
Recht auf Anhörung
Mitglieder unseres Elternvereins können der
Schulleitung bzw. den KlassenlehrerInnen Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Dies wird am zweckmäßigsten über die KlassenelternvertreterInnen an den Klassenvorstand und über den
Obmann⁄die Obfrau an die Direktion geschehen.
Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache
Unser Elternverein entsendet VertreterInnen
in den Schulgemeinschaftsausschuss.
Aufgaben des Elternvereins